2. Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gemäss Ziffer 2 des Entscheids der Gemeinde Leuzigen vom 13. Juli 2018 (Rückbau der bereits erstellten Balkone) wird neu auf den 30. April 2019 angesetzt. 3. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten im Betrag von Fr. 1'280.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Die Gemeinde Leuzigen hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von Fr. 804.60 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung