Angesichts der strengen Rechtsprechung25 betrifft dies auch die Vermögensinteressen, welche den Beschwerdeführenden durch die Wiederherstellung anfallen. Selbst wenn diese Kosten für den Rückbau nicht leicht wiegen, werden sie von den öffentlichen, für den Rückbau und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sprechenden Interessen in der Landwirtschaftszone übertroffen. Ebenso wenig fällt ins Gewicht, dass die Balkone gemäss den Vorbringen der Beschwerdeführenden massgeblich zur Attraktivität der Wohnungen beiträgt und die Suche nach Mietern erleichtert.