Umbaus ohne Bewilligung realisierten und hier umstrittenen Balkone weisen gemäss den massgebenden Plänen17 eine Grundfläche von ca. 17.5 m2 im Erdgeschoss und von 12 m2 im Obergeschoss auf, total also eine Fläche von 29.5 m2. Sie befinden sich ausserhalb des bisherigen Gebäudevolumens und damit auch ausserhalb der Fläche der ursprünglichen Balkone aus dem Jahr 1963/1964. e) Die neu erstellten Balkone an der Nordfassade sind damit erstens flächenmässig deutlich grösser als die ursprünglichen Balkone von 1963/1964, welche gemäss den 13 Bernische Systematische Information Gemeinden BSIG, Nr. 7/721.0/14.2 vom 13. September 2017, Ziff. 2.2.