m2. Das Regierungsstatthalteramt bewilligte sodann am 28. September 198115 einen Umbau des Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus, wobei auf der Westseite des Gebäudes eine Erweiterung der jeweiligen Wohnfläche realisiert wurde. Beide Wohnungen im Erd- und Obergeschoss wurden um einen grösseren Wohnraum (mit einer Grundfläche von je rund 38 m2) sowie um eine südseitige Aussensitzfläche (Erdgeschoss) bzw. Balkon (Obergeschoss) mit einer Grundfläche von je rund 20 m2 erweitert, im Untergeschoss entstanden neue Kellerräume.