Gemäss den massgebenden, bewilligten Plänen vom 12. Dezember 1962 (vom Regierungsstatthalteramt am 3. Juli 1963 bewilligt und gestempelt)14 handelte es sich um ein Einfamilienhaus, welches sowohl im Erdgeschoss als auch im Obergeschoss über einen Eckbalkon in der nordwestlichen Ecke des Gebäudes verfügte, beide mit einer Grundfläche von 7 m2, insgesamt also 14 m2. Das Regierungsstatthalteramt bewilligte sodann am 28. September 198115 einen Umbau des Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus, wobei auf der Westseite des Gebäudes eine Erweiterung der jeweiligen Wohnfläche realisiert wurde.