d) Gemäss den Akten und den Ausführungen der Beschwerdeführenden in der Stellungnahme vom 10. Oktober 2018 präsentiert sich die Ausgangslage wie folgt: Das Haus auf der Parzelle Leuzigen Grundbuchblatt Nr. D.________ wurde im Jahr 1963/1964 erstellt. Gemäss den massgebenden, bewilligten Plänen vom 12. Dezember 1962 (vom Regierungsstatthalteramt am 3. Juli 1963 bewilligt und gestempelt)14 handelte es sich um ein Einfamilienhaus, welches sowohl im Erdgeschoss als auch im Obergeschoss über einen Eckbalkon in der nordwestlichen Ecke des Gebäudes verfügte, beide mit einer Grundfläche von 7 m2, insgesamt also 14