3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das AGR mit Schreiben vom 24. August 2018 sowie die Gemeinde mit Eingabe vom 30. August 2018 beantragen jeweils die Abweisung der Beschwerde. 4. Nach Aufforderung des Rechtsamts beantworteten die Gemeinde mit Eingabe vom 28. September 2018 und die Beschwerdeführenden mit Stellungnahme vom 10. Oktober 2018 verschiedene Fragen. Die Verfahrensbeteiligten hatten anschliessend Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700).