Mit Verfügung vom 16. Mai 2018 verfügte die Gemeinde den Baustopp für sämtliche Arbeiten. Die Beschwerdeführenden hatten zu diesem Zeitpunkt bereits ein nachträgliches Projektänderungsgesuch für zwei zusätzliche Balkone an der Nordfassade eingereicht (Eingang Gemeinde am 28. März 2018). Gleichzeitig ersuchten sie um eine noch nicht RA Nr. 110/2018/113 2