1. Am 5. Mai 2014 erteilte die Gemeinde den Beschwerdeführenden die Baubewilligung für die Sanierung ihres Zweifamilienhauses (Küche, Bad und Fassadenisolation) auf der Parzelle Leuzigen Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschafszone. Nach der Bauausführung stellte die Gemeinde fest, dass am Gebäude zwei zusätzliche Balkone an der Nordfassade angebracht wurden. Mit Verfügung vom 16. Mai 2018 verfügte die Gemeinde den Baustopp für sämtliche Arbeiten.