Im Übrigen wird der Entscheid des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne vom 3. Juli 2018 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'200.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. RA Nr. 110/2018/112 Seite 35 von 35 IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher B.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, A-Post - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Mörigen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben