Die Richtigkeit dieser Angabe wurde mit Unterschrift bestätigt. In Abweichung zu den bewilligten Projektplänen und entgegen der Erklärung im Formular "Selbstdeklaration Baukontrolle 2" hat die Beschwerdeführerin im Juni 2017 die Bodenplatte der strittigen Skulptur erstellt bzw. erstellen lassen, wie die Rechnung und die Regierapporte belegen.60 Die Erstellung der strittigen Skulptur stellt gegenüber den bewilligten Plänen eine massive baubewilligungspflichtige Abweichung dar.