Schlechterstellung gewährt. b) Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Wiederherstellungsverfügung sei unverhältnismässig, da sie durch kein konkretes öffentliches oder nachbarliches Interesse gedeckt sei. Überdies habe das KAWA für das erstellte Kunstwerk "Tempi Passati" die Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Waldabstands erteilt. Sie wäre berechtigt, am gleichen Standort ein Gartenhaus mit denselben Dimensionen auf der betonierten Bodenplatte zu erreichten, wenn darin Geräte für die Pflege der Grünzone aufbewahrt würden.