Zudem führte die BVE einen Augenschein vor Ort durch und verschaffte sich von den örtlichen Verhältnissen einen eigenen Eindruck. Weiter zog die BVE im Beschwerdeverfahren folgenden Akten bei: Genehmigungsbeschluss des AGR vom 5. Oktober 2009 betreffend die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Mörigen aus dem Jahr 2009, den Zonenplan im Massstab 1:2'500 der Gemeinde Mörigen, den Erläuterungsbericht vom 19. März 2009 zur Revision der Ortsplanung der Gemeinde Mörigen, den Genehmigungsbeschluss des AGR vom 22. Dezember 1994 betreffend die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Mörigen aus