c) Gemäss dem Bauentscheid vom 19. Dezember 2018 erteilte die Gemeinde Mörigen auf der Parzelle Nr. J.________ eine Baubewilligung für einen Geräteschuppe zur Aufbewahrung von Gartenwerkzeug und als Unterstand für den Gartentraktor. Dass der Geräteschuppen nicht zu anderen Zwecken als bewilligt genutzt wird, stellte die Gemeinde mit einer Auflage sicher. Vorliegend ergibt sich der rechtserhebliche Sachverhalt mit genügender Klarheit aus den vorhandenen Akten. In den Akten befinden sich diverse Fotos aus der Luft, die die fraglichen Parzellen in der Grünzone zeigen.51