Der Ablauf des Augenscheins wurde vor Ort mit den Anwesenden abgesprochen. Die Besichtigung der Parzellen Nr. G.________, Nr. F.________, Nr. H.________, Nr. I.________ und Nr. J.________ war nicht geplant. Die Verfahrensbeteiligten waren mit diesem Vorgehen einverstanden.49 Das Vorgehen der BVE beanstandeten die Verfahrensbeteiligten auch in ihren Stellungnahmen zum Augenscheinprotokoll nicht. In den Schlussbemerkungen vom 17. April 2019 kritisiert die 49 Vgl. Augenscheinprotokoll vom 18. Februar 2019 S. 2 zweites Verbal RA Nr. 110/2018/112 Seite 26 von 35