a) In der Beschwerde vom 6. August 2018 sowie in der Eingabe vom 10. Oktober 2018 beantragte die Beschwerdeführerin, es sei ein Augenschein am E.________weg in Mörigen (Parzelle Nr. D.________) durchzuführen. In den Eingaben vom 21. Dezember 2018 und 17. Januar 2019 beantragte die Beschwerdeführerin die Durchführung eines Augenscheins auf den Parzellen Nr. D.________, Nr. G.________, Nr. F.________, Nr. H.________, Nr. I.________ und Nr. J.________. Mit Verfügung vom 24. Januar 2019 kündigte die BVE an, sie werde auf der Parzelle Nr. D.________ am E.________weg einen Augenschein durchführen. Der Ablauf des Augenscheins wurde vor Ort mit den Anwesenden abgesprochen.