Anders lagen die Dinge jedoch hinsichtlich der strittigen Skulptur. Nach den Akten führte die Gemeinde die Baukontrolle aufgrund einer Meldung der Kantonspolizei Bern durch.48 Die 48 Vgl. E-Mail vom 24. August 2017 der Bauverwaltung Täuffelen in den Akten Bauabnahme / Nachkontrolle der Gemeinde Mörigen RA Nr. 110/2018/112 Seite 25 von 35 zuständige Baupolizeibehörde ist dabei gehalten, ein Wiederherstellungsverfahren einzuleiten, sobald sie Kenntnis von wesentlichen baurechtswidrigen Tatbeständen erhält. Sie hat einer Anzeige nachzugehen, mit der sie auf solche Verhältnisse hingewiesen wird.