durch. Im Anschluss an diese Kontrolle teilte die Gemeinde der Eigentümerschaft der Parzelle Nr. J.________ mit Schreiben vom 26. März 2019 unter anderem Folgendes mit: "Wir können Ihnen bestätigen, dass die baulichen Vorkehrungen bis auf folgenden Punkt den bewilligten Plänen sowie den Auflagen und Nebenbestimmungen der Baubewilligung eingehalten sind: - Alle Rahmen für die Verglasung sind von der Holzkonstruktion zu entfernen. Wir bitten Sie, die Erledigung der oben erwähnten Mängel bis am 16. April 2019 bei der Gemeindeverwaltung zu melden."