a) Die Beschwerdeführerin kritisiert in den Schlussbemerkungen besonders, die Baubewilligungsbehörde Mörigen behandle Baugesuche in der Grünzone von verschiedenen Nachbarn nicht rechtsgleich. Die Gemeinde Mörigen habe während dem hängigen Beschwerdeverfahren auf der Parzelle Nr. J.________ eine Baute in der Grünzone bewilligt, ohne Einhaltung des gesetzlichen Waldabstands und ohne dass das KAWA dafür eine Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Waldabstands von 30 m erteilt habe.