Ein Gartensitzplatz werde in der Regel intensiver genutzt als die übrige Gartengestaltung. Der Wert der Grünzone, die sich über 160 m erstrecke, werde durch schleichende Übernutzung stark vermindert. Zudem sei das Erfordernis einer natürlichen Begrünung nicht erfüllt. Die Nutzungsart als Gartensitzplatz in dieser Dimension sei geeignet, den Zweck der Grünzone zu beeinträchtigen.