c) Die Gemeinde Mörigen stellte in der Stellungnahme vom 6. September 2019 den Antrag, es sei auch die Bodenplatte zu entfernen und die Bodenfläche wieder zu begrünen. Zur Frage der Rechtmässigkeit der Bodenplatte hielt die Gemeinde mit Schreiben vom 26. September 2018 zudem fest, deren Fläche sei von der Grösse her geeignet, als Gartensitzplatz genutzt zu werden. Dazu könne problemlos ein grosser Sonnenschirm oder eine Fahrnisbaute, wie beispielsweise ein Zelt, aufgestellt werden. Dadurch sei der Zweck der Grünzone mit der Nutzung als Gartensitzplatz erneut infrage gestellt. Ein Gartensitzplatz werde in der Regel intensiver genutzt als die übrige Gartengestaltung.