Effektiv handle es sich nicht um Stühle mit Sitzgelegenheiten, diese seien rein dekorativ. Überdies sei die temporäre Platzierung von Stühlen mit Sitzgelegenheiten, Tischen und Liegestühlen in der Grünzone nicht verboten. Zudem wäre sie berechtigt, in der Grünzone anstelle des Kunstwerks "Tempi Passati" einen Geräteschuppen oder sogar ohne Baubewilligung eine Reihe von hochstämmigen Waldbäumen und Sträuchern zu pflanzen, die die Aussicht für Spaziergänger vom Waldrand her völlig verdecken würden.