Sie dient damit der Siedlungsgestaltung, wie die Fotos vom Augenschein zeigen.21 Es kann somit keine Rede davon sein, dass es sich bei der fraglichen Grünzone um ein Relikt aus alten Zeiten handle und der definierte Sinn und Zweck der Grünzone hier nicht zum Tragen komme. Die qualitätsvolle Gestaltung von Siedlungsrändern, besonders unter dem Gesichtspunkt der Siedlungsentwicklung nach innen, ist ein aktuelles Thema. Dies kommt in der "Arbeitshilfe Ortsbild", die das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) letztes Jahr publizierte, klar zum Ausdruck.22