e) Vorliegend grenzt der rund 165 m lange und ca. 20 m breite Streifen der Grünzone den Wald im K.________ von der Wohnzone E1 am E.________weg ab. Ostseitig stösst die Grünzone zudem an ein Landschaftsschongebiet und westseitig an ein Landschaftsschongebiet mit gedeckten Intensivobstanlagen. Die Grünzone schafft hier eine klare Begrenzung zwischen Siedlungsgebiet und Landschaftsraum. Sie wertet so das Orts- und Landschaftsbild auf und prägt damit das äussere Ortsbild. Sie dient damit der Siedlungsgestaltung, wie die Fotos vom Augenschein zeigen.21