Der Verzicht auf die Durchführung einer Einigungsverhandlung kann besonders dann sinnvoll sein, wenn die Aussicht auf eine Einigung äusserst gering ist. In ihrem Amtsbericht vom 27. März 2018 verneinte die Gemeinde Mörigen die Baubewilligungsfähigkeit der strittigen Skulptur. Sie beantragte die Erteilung des Bauabschlags und die Anordnung der Wiederherstellung. Dass das Regierungsstatthalteramt unter diesen Umständen eine Einigungsverhandlung zwischen der Gemeinde und der Beschwerdeführerin als nicht zielführend erachtete und auf deren Durchführung verzichtete, ist nachvollziehbar und rechtlich haltbar.