e) Die strittige Skulptur ist in den Plänen verständlich dargestellt und mit Fotografien gut dokumentiert, wie die Vorakten der Vorinstanz und der Gemeinde zeigen.10 Die Vorakten vermitteln so ein anschauliches und vollständiges Bild der Skulptur im Umfeld der näheren und weiteren Umgebung der Parzelle Nr. D.________. Hinzu kommt, dass sich für die Vorinstanz die Situation auf der Parzelle Nr. D.________ nicht neu präsentierte. Sie beschäftigte sich bereits im Baubewilligungsverfahren betreffend die zwei Villen 8 Vgl. Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 61 N. 5 9 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1)