Schliesslich konnten sich die Parteien zum Protokoll des Augenscheins äussern und Schlussbemerkungen einreichen. In den Schlussbemerkungen vom 17. April 2019 beantragt die Beschwerdeführerin, es sei auf eine Wiederherstellung der Bodenplatte zu verzichten. Zudem bemängelt sie das Beweisverfahren, das die BVE durchgeführt hatte. Im Übrigen hält die Beschwerdeführerin an ihrer bisherigen Begründung fest. Das Regierungsstatthalteramt verzichtete auf die Einreichung von Schlussbemerkungen.