4. Auf Antrag der Beschwerdeführerin führte das Rechtsamt der BVE zur Klärung des Sachverhalts im Beisein der Parteien einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Es holte zudem bei der Gemeinde die Bauakten zu den Parzellen Nr. J.________ und Nr. I.________ ein. Weiter gewährte es den Verfahrensbeteiligten mit Instruktionsverfügung vom 20. September 2018 das rechtliche Gehör zur Frage der Rechtmässigkeit der Bodenplatte. Die Beschwerdeführerin erhielt ausserdem Gelegenheit, den Bau der Bodenplatte zu dokumentieren. Schliesslich konnten sich die Parteien zum Protokoll des Augenscheins äussern und Schlussbemerkungen einreichen.