3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne die Vorakten und bei der Gemeinde Mörigen die Akten zum baupolizeilichen Verfahren ein. In der Stellungnahme vom 24. August 2018 beantragte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Auch die Gemeinde Mörigen beantragte in ihrer Eingabe vom 6. September 2018 die Abweisung der Beschwerde. In Abweichung vom angefochtenen Entscheid beantragte die Gemeinde die Entfernung der Bodenplatte und die Begrünung der Bodenfläche.