2. Gegen den Bauentscheid und die Wiederherstellungsverfügung reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 6. August 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrsund Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: "1. Der Gesamtbauentscheid (Bauabschlag und Wiederherstellungsverfügung) des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 3. Juli 2018 sei aufzuheben. 2. Es sei die Baubewilligung für das erstellte Kunstwerk "Tempi Passati" auf dem Grundstück Mörigen-Gbbl. Nr. D.________, E.________weg, Mörigen, mit Erteilung der beiden Ausnahmebewilligungen für die Baute in Waldesnähe nach Art.