Dagegen ging eine Einsprache ein. Mit Entscheid vom 3. Juli 2018 verweigerte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne die Ausnahmebewilligung für das Bauen in der Grünzone und erteilte den Bauabschlag. Gleichzeitig ordnete es in der Ziffer 4.3 des Dispositivs unter dem Titel "Wiederherstellung" Folgendes an: "Die Wiederherstellungsmassnahmen sind, unter Androhung der Ersatzvornahme durch die Baupolizeibehörde der Gemeinde Mörigen, wie folgt auszuführen: - das ohne Baubewilligung erstellte Kunstwerk "Tempi Passati" ist, bis auf die betonierte Bodenplatte, bis zum 31. Oktober 2018 vollständig zurückzubauen."