gemäss dem Zonenplan in der Grünzone liegt, ein Pavillon erstellt worden war. In der Folge forderte die Gemeinde Mörigen die Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 14. Dezember 2017 auf, die ausgeführten Bauarbeiten bis am 30. Juni 2018 rückgängig zu machen und gewährte die Möglichkeit, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Die Beschwerdeführerin reichte daraufhin am 12. Januar 2018 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für das Erstellen des Kunstwerks "Tempi Passati". Dagegen ging eine Einsprache ein.