Am 12. Juli 2017 fand im Beisein von zwei Vertretern der Gemeinde die Bauabnahme statt. Aufgrund einer Meldung der Kantonspolizei Bern führte die Baupolizeibehörde der Gemeinde Mörigen am 18. Oktober 2017 auf der Bauparzelle Nr. D.________ eine Nachkontrolle durch. Sie stellte fest, dass auf dem Parzellenteil, der RA Nr. 110/2018/112 Seite 2 von 35