Gemäss den Auflagen muss der Vorplatz so gestaltet werden, dass der Strassenanschluss in beiden Richtungen vorwärts befahren wird (vorwärts hinein und vorwärts hinaus); Wendemanöver dürfen nicht auf der F.________strasse durchgeführt werden, sondern müssen auf dem Baugrundstück erfolgen. Es erscheint zweifelhaft, dass die Benützung der einzelnen Garagen unter Einhaltung dieser Vorgaben überhaupt möglich ist. Dies stützt die 18 Vgl. Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 15, mit Hinweis auf VGE 2012/419 vom 3. Juli 2013, E. 3.2 19 Akten des Regierungsstatthalteramtes bbew 93/2014, pag. 83 20 Im Mst. 1:100 und 1:200, vom 3. Dezember 2014, vom Regierungsstatthalteramt Seeland gestempelt am