e) Mit ihrem nachträglichen Baugesuch vom 18. Juni 2018 beantragt die Beschwerdeführerin, anstelle der bewilligten Rabatte einen "Streifen zwischen dem Vorplatz und Fahrbahnrand aus Rasengittersteinen 60 cm breit, Rand gegen Strasse mit einem Band aus abgeschrägten überfahrbaren Trottoirpflastersteinen markiert" erstellen zu dürfen. Gemäss dem eingereichten Plan soll dieser Rasengitterstreifen durch eine 6,00 m breite Zufahrt unterbrochen werden. Damit kehrt die Beschwerdeführerin zur ursprünglich beantragten Gestaltungsweise zurück, wonach der Vorplatz in seiner gesamten Breite direkt von der F.________strasse aus befahren werden kann und umgekehrt.