Der mit der Projektänderung eingereichte Umgebungsplan vom 8. Oktober 2014 zeigt – insoweit unverändert gegenüber dem Umgebungsgestaltungsplan vom 7. August 2014 – zwischen Vorplatz und F.________strasse eine 1,00 m breite Rabatte, die in der Mitte durch eine 3,00 m breite Einfahrt unterbrochen wird. Mit seinem Gesamtbauentscheid vom 22. Dezember 2014 hat das Regierungsstatthalteramt u.a. den Umgebungsgestaltungsplan vom 8. Oktober 2014 bewilligt und den Amtsbericht des Strasseninspektorats vom 4. September 2014 zum Bestandteil der Gesamtbaubewilligung erklärt. 15 Akten des Regierungsstatthalteramtes bbew 93/2014, pag. 74 und 77