Umgebungsgestaltungsplan (datiert 7. August 2014) ein. Das Strasseninspektorat Seeland erstattete daraufhin seinen Amtsbericht vom 4. September 2014 mit u.a. den erwähnten Auflagen. Am 15. Oktober 2014 reichte die Beschwerdeführerin eine Projektänderung ein, um das Bauvorhaben an die Waldbaulinie anzupassen. Der mit der Projektänderung eingereichte Umgebungsplan vom 8. Oktober 2014 zeigt – insoweit unverändert gegenüber dem Umgebungsgestaltungsplan vom 7. August 2014 – zwischen Vorplatz und F.________strasse eine 1,00 m breite Rabatte, die in der Mitte durch eine 3,00 m breite Einfahrt unterbrochen wird.