Am 28. Juli 2018 reichte die Projektverfasserin einen erneut revidierten Umgebungsplan ein. Nach diesem sollte der Vorplatz abgesehen von einer 3,00 m breiten Einfahrt mit einem schmalen Rasenstreifen von der F.________strasse abgetrennt werden.16 Am 6. August 2014 informierte das Regierungsstatthalteramt die Projektverfasserin telefonisch, dass gemäss Rückmeldung des OIK III die Rabatte zwischen Vorplatz und F.________strasse mindestens 1,00 m breit und so ausgestaltet sein müsse, dass sie nicht überfahren werden könne.17 Die Projektverfasserin reichte am 11. August 2014 einen entsprechend angepassten