5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet7, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Gampelen hält mit Stellungnahme vom 31. August 2018 und Schlussbemerkungen vom 16. Oktober 2018 an ihrem Nichteintretensentscheid fest und beantragt die Abweisung der Beschwerde. Auch die Beschwerdeführerin hat Schlussbemerkungen eingereicht, mit denen sie auf die Stellungnahme der Gemeinde repliziert. Auf die Rechtsschriften wird, soweit sie für den Entscheid erheblich sind, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 6 Vorakten der Gemeinde Nr. 495.14/943, in der grünen Sichtmappe