Die Planbeilagen zum Baugesuch umfassen einen Umgebungsgestaltungsplan vom 30. Juni 2014 mit von Hand eingefügten Änderungen vom 12. Juni 2018. Auf diesem ist ein 60 cm breiter gestrichelter Grünstreifen zwischen Vorplatz und F.________strasse eingezeichnet, der durch eine 6,00 m breite Einfahrt unterbrochen wird. Zudem ist der im bewilligten Umgebungsgestaltungsplan vorgesehene Zugangsweg vom Vorplatz zum Hauseingang grün übermalt. Am 29. Juni 2018 entschied die Gemeinde, auf das nachträgliche Baugesuch vom 18. Juni 2018 nicht einzutreten.