3. Am 18. Juni 2018 reichte die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde Gampelen ein nachträgliches Baugesuch betreffend "Zusatzbewilligung für Änderung gegenüber ursprünglich bewilligtem Umgebungsgestaltungsplan gemäss Gesamtbauentscheid vom 22. September 2014" ein.6 In der Rubrik "Bemerkungen" des Baugesuchsformulars führte die Beschwerdeführerin aus: "Streifen zwischen dem Vorplatz und Fahrbahnrand aus Rasengittersteinen 60 cm breit, Rand gegen Strasse mit einem Band aus abgeschrägten überfahrbaren Trottoirpflastersteinen markiert". Die Planbeilagen zum Baugesuch umfassen einen Umgebungsgestaltungsplan vom 30. Juni 2014 mit von Hand eingefügten Änderungen vom 12. Juni 2018.