diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 18. Juni 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein (RA Nr. 120/2018/34). Das Rechtsamt der BVE hat dieses Verfahren mit Verfügung vom 28. August 2018 sistiert. 3. Am 18. Juni 2018 reichte die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde Gampelen ein nachträgliches Baugesuch betreffend "Zusatzbewilligung für Änderung gegenüber ursprünglich bewilligtem Umgebungsgestaltungsplan gemäss Gesamtbauentscheid vom 22. September 2014" ein.6