dans villa ouest".5 Weitere Abweichungen von der Gesamtbaubewilligung gab sie auf dem Formular nicht an. Am 27. März 2018 führte die Gemeinde eine Besprechung mit der Beschwerdeführerin durch. Diese stellte in Aussicht, dass sie bezüglich der Gestaltung des Vorplatzes ein Gesuch um Ausnahmebewilligung einreichen werde. Sie kontaktierte das Strasseninspektorat, um Lösungsmöglichkeiten zu besprechen. Das Strasseninspektorat teilte der Beschwerdeführerin am 17. April 2018 mit, dass die Auflagen betreffend Strassenanschluss und Rabatte aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich seien und daher an diesen festgehalten werde. Die Gemeinde erhielt eine Kopie dieses Schreibens.