4.13 Im Bauverbotsstreifen von 5.00 Meter parallel zum Fahrbahnrand der F.________strasse dürfen keine die Sicht behindernden Parkplätze, Bepflanzungen, Einfriedungen, Ablagerungen und Einrichtungen stehen. 4.14 Zwischen Vorplatz und Fahrbahnrand ist eine nicht überfahrbare Rabatte von mindestens 1.00 m Breite zu erstellen (optische und bauliche Trennung)."