Beschwerdeführerin reichte diese am 12. Juni 2014 ein. Gemäss dem Parkplatznachweis sollten 7 Motorfahrzeugparkplätze und 9 Zweiradparkplätze erstellt werden. Auf dem Umgebungsplan waren zwei auf dem Vorplatz vor den Garagen abgestellte Motorfahrzeuge eingezeichnet.2 Die Gemeinde leitete die Akten an das Regierungsstatthalteramt Seeland weiter. Dieses wies die Beschwerdeführerin mit E-Mail vom 25. Juni 2014 daraufhin, dass mit Parkplätzen vor den Garagen der für Kantonsstrassen massgebende Strassenabstand von 5,00 m nicht eingehalten werde.