1. Die Beschwerdeführerin reichte am 1. Mai 2014 bei der Gemeinde Gampelen ein Baugesuch ein für die Erstellung eines Neubaus mit 3 Wohneinheiten und 7 senkrecht zur Strasse angeordneten Garagen im Untergeschoss auf Parzelle Gampelen Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone. Die Gemeinde teilte der Beschwerdeführerin am 19. Mai 2014 mit, dass bei der vorläufigen Prüfung einige Mängel erkannt worden seien. Unter anderem forderte sie die Beschwerdeführerin zur Einreichung eines Umgebungsgestaltungsplans und eines Parkplatznachweises auf.1 Die Vertreterin der