ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION RA Nr. 110/2018/111 Bern, 19. November 2018 Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2018/452 vom 09.12.2019) in der Beschwerdesache zwischen A.________ Beschwerdeführerin vertreten durch Herrn Rechtsanwalt B.________ und Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Gampelen, Gemeindeverwaltung, Oberdorfstrasse 14, 3236 Gampelen