h) Nach Auffassung des Beschwerdeführers soll das Verfahren sistiert werden, bis die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Schüpfen abgeschlossen sei. Für das Gebiet B.________ stehe die Umzonung in eine Weilerzone zur Diskussion. Die Gemeinde weist darauf hin, dass für die Ortsplanungsrevision ein "Räumliches Entwicklungskonzept" (REK) erarbeitet werde, welches die Prüfung von Weilerzonen im Gemeindegebiet vorsehe. Der Zeithorizont sowie das Ergebnis einer solchen Prüfung könne heute nicht eingeschätzt werden.76