des für die Wohnnutzung notwendigen Mobiliars (Ziff. 2.3) sind geeignet, objektive Tatsachen für die Verhinderung der Wohnnutzung zu schaffen. Für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist dieser Rückbau auch notwendig. Was die geforderte Entfernung der Wasser- und Abwasserleitungen anbelangt, so kann den Angestellten auf dem landwirtschaftlichen Betrieb an anderer Stelle Gelegenheit bzw. Zugang zu sanitären Anlagen verschafft werden. So steht das Gebäude Nr. G.________, in welchem sich die Wohnung für die abtretende Generation und das Studio befinden, in unmittelbarer Nähe zum Gebäude Nr. D.________.