N. 9; BVR 2013 S. 85 E. 5.1 59 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 9b, mit Hinweisen RA Nr. 110/2018/110 21 Schutz und kann sich gegenüber einer Wiederherstellungsverfügung nicht auf ihren guten Glauben berufen.60